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   LSG Bayern, 04.06.2009 - L 11 AS 199/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,19675
LSG Bayern, 04.06.2009 - L 11 AS 199/09 B ER (https://dejure.org/2009,19675)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.06.2009 - L 11 AS 199/09 B ER (https://dejure.org/2009,19675)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - L 11 AS 199/09 B ER (https://dejure.org/2009,19675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Objektiver Erklärungswert als maßgeblich für die Auslegung eiens Klageantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 04.06.2009 - L 11 AS 199/09
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 04.06.2009 - L 11 AS 199/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 04.06.2009 - L 11 AS 199/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 04.06.2009 - L 11 AS 199/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 746/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds

    Auszug aus LSG Bayern, 04.06.2009 - L 11 AS 199/09
    Um einen Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes glaubhaft zu machen, hat die Antragstellerin nachvollziehbar darzulegen, welche wesentlichen Nachteile zu erwarten sind, wenn sie auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen wird (vgl. BayLSG 11.Senat vom 02.03.2009 Az: L 11 B 746/08 AS ER),.
  • LSG Bayern, 17.11.2008 - L 11 B 942/08

    Leistungen ; Beschwerde ; Bedarfsgemeinschaft ; Zeitpunkt

    Auszug aus LSG Bayern, 04.06.2009 - L 11 AS 199/09
    Die Bestandskraft des Bescheides vom 26.02.2009 steht somit einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen ( vgl. hierzu. Bay.LSG 11. Senat vom 17.11.2008, Az. L 11 B 942/08 AS ER).
  • LSG Bayern, 14.09.2010 - L 11 AS 359/10

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Erhöhung der

    Vorliegend ist auch nicht im Ansatz ersichtlich, dass die ASt und HB wegen eventuell zu niedrig bewilligter KdU in Zahlungsrückstand bei ihrem Vermieter geraten wären (wobei auch dies allein zur Begründung eines Anordnungsgrundes nicht ausreichen würde, vgl. Beschluss des Senats vom 04.06.2009 - Az. L 11 AS 199/09 B ER - veröffentlicht in juris -).
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